Neue Bund-Länder-Beschlüsse
Was gilt für das Gastgewerbe?
STAND 03.12.2020
Politik verlängert Lockdown bis 10. Januar
- Restaurants, Gaststätten, Bars, Kneipen, Imbisse, Cafés und andere gastgewerbliche Einrichtungen, insbesondere Shisha- und Raucherbars, bleiben weiterhin geschlossen.
- Nach wie vor erlaubt ist der Verkauf über die Theke für den Verzehr außer Haus, sowie Abhol- und Lieferdienste. Hier gilt es weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln und die Maskenpflicht zu beachten, s. dazu die FAQs zur Maskenpflicht auf dieser Seite.
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